Update 08.07.2021

Werte Gäste,

abermals war/ist es in diesen „spannenden“ Zeiten nicht ganz einfach, ein Turnier vorzubereiten; täglich gab (gibt) es Wendungen und Änderungen…
Ich bitte schon jetzt für diverse Unannehmlichkeiten, die geschuldet der „Corona-Situation“ per se entstanden und ad hoc entstehen werden, sehr um Entschuldigung!

Trotz der Krise dürfen wir uns – Stand heute – auf über 700 Starts aus 40 Vereinen in 116 Kategorien freuen! Dankeschön!

Bitte beachten Sie – neben unserer Ausschreibung – unbedingt das Hygienekonzept. Dieses ist angelehnt an die aktuelle Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.06.2021. Näher geregelt ist dort:

§ 24    Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistungs- und Profisport
(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sport sind unter Beachtung der allgemeinen Infektionsschutzregeln nach § 3 erlaubt. § 12 findet Anwendung. Während der Sportausübung besteht keine Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung. Für die Zuschauerbeteiligung bei Sportveranstaltungen findet § 14 Abs. 1 und 2 Anwendung.
(…)

§ 3     Allgemeine Infektionsschutzregeln
(1) Unbeschadet der weiteren Bestimmungen dieser Verordnung gelten die allgemeinen Infektionsschutzregeln jeweils für öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen sowie jeweils mit Besuchs- oder Kundenverkehr (Publikumsverkehr) für Geschäfte, Betriebe und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, insbesondere kulturelle Einrichtungen. (…)

§ 12    Kontaktnachverfolgung
Die Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung von Gästen und Besuchern nach § 3 Abs. 4 ist in geschlossenen Räumen erforderlich
(…)
11. beim Freizeitsport und organisierten Sport.

§ 3     Allgemeine Infektionsschutzregeln
(…)
(4) Soweit in dieser Verordnung die Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung vorgeschrieben ist, hat die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 oder eine von ihr beauftragte Person Folgendes zu erheben:
1. Name und Vorname,
2. Wohnanschrift oder Telefonnummer,
3. Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.
Die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 hat die Kontaktdaten
1. für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren, (…) Ohne Angabe der Kontaktdaten darf der Gast oder Besucher nicht bedient werden oder die jeweiligen Veranstaltungen, Dienstleistungen, Angebote und Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen. (…)

§ 4     Besondere Infektionsschutzregeln
Ergänzend zu den Infektionsschutzregeln nach § 3 müssen die jeweils verantwortlichen Personen nach § 5 Abs. 2 in Bereichen mit Publikumsverkehr
(…)
2. sicherstellen, dass nur solchen Personen Zutritt und Aufenthalt gewährt wird, die eine Mund-Nasen-Bedeckung oder qualifizierte Gesichtsmaske verwenden, (…)
5. die Beachtung der Infektionsschutzregeln ständig überprüfen und bei Zuwiderhandlungen unverzüglich Hausverbote aussprechen.

§ 6     Mund-Nasen-Bedeckung, qualifizierte Gesichtsmaske
(1) Als Mund-Nasen-Bedeckungen können selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden.
(2) Als qualifizierte Gesichtsmasken nach dieser Verordnung sind zulässig:
1. medizinische Gesichtsmasken oder
2. Atemschutzmasken ohne Ausatemventil mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2-Masken.
Zulässige qualifizierte Gesichtsmasken nach Satz 1 werden auf der Internetseite der obersten Gesundheitsbehörde veröffentlicht.
(3) Eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Absatz 1 ist in allen geschlossenen Räumen zu verwenden, die öffentlich zugänglich sind oder in denen Publikumsverkehr besteht. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht in Nassbereichen oder während sportlicher Betätigung.
(4) Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr haben in geschlossenen Räumen und Fahrzeugen anstelle der Mund-Nasen-Bedeckung eine qualifizierte Gesichtsmaske zu verwenden
1. als Kunden in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr,
2. als Besucher von öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen, außer am Sitzplatz,
(…)
(5) Unbeschadet des Absatzes 4 ist jede Person angehalten, in geschlossenen Räumen insbesondere in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, eine qualifizierte Gesichtsmaske zu verwenden.
(6) Die Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer qualifizierten Gesichtsmaske gilt nicht für
1. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres oder
2. Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung oder qualifizierten Gesichtsmaske wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Es besteht aktuell keine Testpflicht für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben!

Wichtige Maßnahmen sind also:

Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten => Das Tragen des Mund-Nase-Schutzes (ff MNB) ist überall dort notwendig, wo 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden können: Immer im Zuschauerbereich – außer am Sitzplatz unter Einhaltung der 1,5m Sicherheitsabstand! Immer im Imbiss- und Verkaufsbereich!
Zuschauer sind während der Veranstaltung nur im Zuschauerbereich in begrenzter Anzahl zugelassen. Eine Hygieneumlage auf die Zuschauer zwecks Desinfizierung des Zuschauerbereiches (O-Ton „erhöhter Reinigungsaufwand“) vor und nach der Veranstaltung in Höhe von 2,00 EUR pP ist auflagenbedingt unumgänglich.
Bitte bringen Sie als Zuschauer bestenfalls schon zu Beginn des Turnieres ein abgabefähiges Schreiben mit. Auf diesem müssen Ihr Name, Vorname, Ihre Anschrift und Telefonnummer sowie das Datum, der Beginn und das Ende der jeweiligen Anwesenheit ersichtlich sein.
Ein Verpflegungsangebot wird es im Imbiss in der Sportstätte geben. Das Verzehren von insbesondere selbstmitgebrachten Speisen und Getränken ist auf den Zuschauerplätzen untersagt!

Weiterhin gilt:

  • Eine MNB ist in den Wartezonen bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes und engen Gängen zu tragen.
  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Keine unnötigen Berührungen, Umarmungen etc.!
  • Bei Eintritt in das Objekt werden per Infrarotthermometer Fiebermessungen bei allen Teilnehmern und beim Ausrichterpersonal durchgeführt. Der Referenzwert liegt hier bei 37,3°C.
  • Bei Eintritt in das Objekt werden bei jedem Eintretenden die Hände desinfiziert.
  • Während des sportlichen Ausscheides ist das Tragen einer MNB nicht erforderlich.

Wettkampfgeschehen

Da trotz der Thüringer Verordnung auch noch Auflagen des Landkreises einzuhalten sind, wird die Anzahl der Kampfrichter auf das notwendige Maß beschränkt; es wird vornämlich mit 3 aktiven Kampfrichtern pro Tatami agiert, so dass im Kata-Shia das Flaggen- und im Kumite-Shiai das Spiegelsystem präferiert wird.

Im Wettkampfbetrieb wird es keine Pausen geben.

Die Wettkämpfer halten sich während des Ausscheides an der Wettkampffläche auf, nach dem Ausscheid wird sofort die Siegerehrung durchgeführt. Danach haben die Wettkämpfer den Wettkampfbereich zu verlassen.

Es ist darauf zu achten, dass sich nicht alle Teilnehmer gleichzeitig auf den Gängen/Fluren in der Sportstätte aufhalten.

Durch das zeitversetzte Starten der Ausscheide und die unterschiedlichen Endzeiten wird die Gefahr der Personenansammlung an Engstellen stark vermindert.

Ein Beginn einer neuen Altersklasse bedeutet NICHT, dass die vorherige Altersklasse bereits beendet sein muss!

 

Die Kata-Team-Ausscheide werden ohne Bunkai durchgeführt. Somit ist der Personenkontakt in der Disziplin Kata auf NULL reduziert.

 

Die Kumite-Ausscheide finden ab der Altersklasse der Schüler mit allen Schützern statt, somit ist ein Haut-zu-Haut-Kontakt nahezu gänzlich ausgeschlossen.

In der Altersklasse der Kinder wird per se ohne Berührung gekämpft. Somit ist der Personenkontakt auf nahezu Null reduziert.

Die Kampfzeit für alle Altersklassen beträgt grundsätzlich 1,5 Minuten.

Pro Kumite-Team sind 3 Starter erlaubt.

 

Die Sportler sind namentlich bei der Teilnehmermeldung erfasst.

 

Die Kampfrichter sind namentlich bei der Kampfrichternominierung erfasst.

 

Betreuer werden durch den teilnehmenden Verein gesammelt erfasst und bei der Anmeldung am Wettkampftag durch einen Vereinsverantwortlichen gemeldet.
Bitte bringen Sie also zu Beginn des Turnieres eine Liste Ihrer akkreditierten Betreuer mit. Auf der Liste müssen Name, Vorname Anschrift und Telefonnummer, Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit ersichtlich sein.
Bitte wechseln Sie die Betreuer während der Veranstaltung NICHT aus!
Es werden nur Betreuer in erkennbarer Sportkleidung zugelassen. Pro drei Starter eines Vereins ist ein Betreuer erlaubt, es werden jedoch nur max. jedoch sieben Betreuer genehmigt.

 

Das Ausrichterpersonal ist namentlich durch den Ausrichter erfasst.

 

Die Nutzung der Sanitärbereiche, Gänge und Umkleiden ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken! Zuschauer sind in den Umkleiden nicht erwünscht.
Für einen geregelten Personenfluss gehen die Anwesenden immer auf der rechten Seite in das/im Gebäude.

 

Am Hayashi-Verkaufsstand soll eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Vorbestellungen sind willkommen.

 

Die Startlisten werden zum Ende der 28.KW auf www.thuringia-open.de eingestellt sein.

 

Ich wünsche allen eine gute Anreise!

 

Vico Köhler

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